Höckers Alternativer Sender für Elektronisches Lernen
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Hinweis für die klagewütige ARD: Bei diesem Projekt handelt es sich um Satire, also um Kunst. Ich nehme daher Art. 5 Abs. 3 GG für mich und diese (Mach-)Werke in Anspruch. Sie wissen sicher, dass die Freiheit der Kunst ein geschlossenes Grundrecht ist, das keinen Schrankenvorbehalt besitzt. Zusätzlich berufe ich mich auf Art. 5 Abs. 1 GG als das Recht, meine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Und meine Meinung über Sie ist sehr schlecht, da müssen Sie jetzt durch...! |